Bild: Der Marktplatz von Gallneukirchen

UNSERE IDEEN FÜR WOHNEN MIT ZUKUNFT

Damit sich auch unsere Kinder ihr Zuhause leisten können

Stärkung des gemeinnützigen Wohnbaus

Wir wollen eine eigene Widmungskategorie für den gemeinnützigen Wohnbau: In Ballungszentren sollen mindestens 50 Prozent des neu gewidmeten Baulands für den gemeinnützigen Wohnbau reserviert werden.

Zweckbindung und Erhöhung der Wohnbauförderungsmittel

Die Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel und die Rückflüsse aus der Wohnbauförderung wurden leider aufgehoben. Wir streben deren Wiedereinführung an. Parallel dazu fordern wir eine schrittweise Erhöhung der Wohnbauförderung – keinesfalls aber auf Kosten des Faktors Arbeit.

Sanierung vor Neubau

Um die Lebensqualität in den Gemeinden zu heben und klimapolitische Ziele zu erreichen, müssen wir einen Schwerpunkt auf die Sanierung von bestehendem Wohnraum setzen. Kommunen und gemeinnützigen Bauträgern sollen Immobilienkäufe und Sanierungen in Ortskernen von Gemeinden erleichtert werden. Damit wird leistbarer Wohnraum ohne zusätzlichen Bodenverbrauch und Zersiedelung geschaffen.

Wiedereinführung der Wohnbauinvestitionsbank

Der von der ÖVP-FPÖ-Regierung liquidierten Wohnbauinvestitionsbank soll durch Neugründung wieder Leben eingehaucht werden. Günstige Kredite der Europäischen Investitionsbank ermöglichen eine Stärkung des leistbaren Wohnbaus, sowohl bei Neubau als auch bei Sanierungen. Leichtere Finanzierung von Wohnbau schafft Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft und federt die steigenden Kosten im Wohnbau ab.

Mieterhöhungen aussetzen

Die Mieten sind in den letzten Jahren ungerechtfertigt stark gestiegen und haben die Inflation noch zusätzlich befeuert. Wir wollen deshalb gesetzlich alle Mieterhöhungen (Wohnungen und auch Geschäftsräume) bis Ende 2026 aussetzen und danach nur mehr eine Steigerung mit dem Leitzins der Europäischen Zentralbank, maximal aber 2 Prozent, zulassen.

Einheitliches Mietrecht für alle Mieter*innen

Aktuell gilt nur für bestimmte Wohnungen der gesetzliche Mietpreisschutz. Mit der Einführung eines einheitlichen Mietrechts für ganz Österreich soll eine regional angepasste Höchstgrenze für Mieten festgelegt werden. Ein detaillierter Katalog für Zu- und Abschläge wird gesetzlich festgeschrieben. Zudem streben wir an, die Praxis der befristeten Mietverträge einzudämmen. Für besonders dreiste Verletzungen des Mietrechts soll es scharfe Strafen geben. In den letzten zehn Jahren hat sich gezeigt, dass gewinnorientierte Gesellschaften und Privatpersonen Wohnungen oft nur noch zeitlich begrenzt vermieten. Befristete Mietverträge sollen für Immobilienkonzerne, Banken und Versicherungen verboten werden. Bei Privatpersonen soll ein Verbot der Befristung hingegen erst ab der zweiten vermieteten Wohnung gelten.

Einschränkung der touristischen Vermietung

Es ist notwendig, die kommerzielle Kurzzeitvermietung über Plattformen wie Airbnb einzuschränken, um das Wohnraumangebot zu erhöhen. Hier hat das sozialdemokratisch geführte Bundesland Wien schon eine Regelung umgesetzt. Neue Regelungen im Gewerbe- und Steuerrecht sollen strenge Kontrollen gewährleisten und verhindern, dass der Wohnraum der Bevölkerung vorenthalten wird.

Energiewende mit sozialer Rechtsgestaltung ermöglichen

Die Energiewende kann nur gelingen, wenn auch Mieter*innen und Bezieher*innen niedriger Einkommen daraus Vorteile ziehen. Das Wohn- und Energierecht muss umgestaltet werden, sodass die Umstellung der Energieversorgung auch in Mehrfamilienhäusern umsetzbar ist. Energiegemeinschaften sollen bei ihrer Gründung und der Genehmigung von Anträgen durch ein One-Stop-Shop-Verfahren besser begleitet werden. Energiegesetze sollen den Verbraucher*innenschutz stärken.

Leistbares Wohnen für junge Menschen

Als SPÖ setzen wir uns dafür ein, dass Wohnraum nicht nur im Eigentum, sondern auch im Bereich des gemeinnützigen Wohnbaus in Mietverhältnissen gerade für junge Menschen leistbar ist, bleibt und wird. Dafür fordern wir Konzepte, die die Gründung eines eigenen Haushalts begünstigen, damit sich junge Menschen ihre eigenen vier Wände leisten können.

Eigenheime leichter leistbar machen

Wir wollen einen Zinspreisdeckel für „Häuslbauerkredite“ von 3 Prozent einführen, der durch einen Teil der Übergewinne der Banken finanziert wird. Ein Zinsregulierungsgesetz soll nach internationalem Vorbild einen Höchstzinssatz für Wohn- und Überziehungskredite und einen Mindestzinssatz für bestimmte Spareinlagen festlegen.