Weißer Text auf rotem Grund: Pflege ist Schwerarbeit. Untertitel: Wir bringen die Pflegearbeit in die Schwerarbeitsregelung. Weißer Text auf rotem Grund: Pflege ist Schwerarbeit. Untertitel: Wir bringen die Pflegearbeit in die Schwerarbeitsregelung.

SPÖ-Erfolg: Pflegekräfte bekommen besseren
Zugang zur Schwerarbeitspension

Pflegekräfte leisten Tag für Tag Enormes. Sie sind für Menschen da, wenn diese Hilfe, Betreuung und Zuwendung am dringendsten brauchen – sei es im Krankenhaus, im Pflegeheim, in der mobilen Pflege oder in der Hospizbegleitung. Dabei stoßen viele Menschen im Pflegeberuf regelmäßig an ihre körperlichen und psychischen Grenzen.

Was ist Schwerarbeit?

 

Menschen sollen die Möglichkeit haben, die Schwerarbeitspension in Anspruch zu nehmen, sofern sie das 60. Lebensjahr vollendet haben, eine hohe Anzahl an Versicherungsjahren (45 Versicherungsjahre) aufweisen und in den letzten 20 Jahren vor Pensionsantritt mindestens 10 Jahre Schwerarbeit verrichtet haben. Aktuell ist es notwendig, dass zumindest an 15 Tagen pro Monat Schwerarbeit geleistet wird, damit ein Monat anerkannt wird.

Derzeitig gültige Definition von Schwerarbeit laut Schwerarbeitsverordnung (u. a.):

  • Wenn Tätigkeiten im Schicht- oder Wechseldienst mit mindestens sechs Nachtdiensten zu jeweils sechs Stunden im Kalendermonat erbracht werden
  • Wenn schwere körperliche Arbeit verrichtet wird (Männer 2.000 kcal, Frauen 1.400 kcal)

Wir erleichtern den Zugang für Pflegekräfte zur Schwerarbeitspension, indem wir den Pflegeberuf in diese Schwerarbeitsverordnung aufnehmen. 

Denn: Der ständige Umgang mit Krankheit, Leid, Sterben und emotionale Dauerbelastung, Schichtarbeit und Personalmangel führen zu einer Vielzahl an körperlichen und psychischen Herausforderungen. Mit der Reform der Schwerarbeitsverordnung werden diese Mehrfachbelastungen nun endlich umfassend und objektiv berücksichtigt – ein entscheidender Fortschritt in der Pflege.

 

Menschen sollen die Möglichkeit haben, die Schwerarbeitspension in Anspruch zu nehmen, sofern sie das 60. Lebensjahr vollendet haben, eine hohe Anzahl an Versicherungsjahren (45 Versicherungsjahre) aufweisen und in den letzten 20 Jahren vor Pensionsantritt mindestens 10 Jahre Schwerarbeit verrichtet haben. Aktuell ist es notwendig, dass zumindest an 15 Tagen pro Monat Schwerarbeit geleistet wird, damit ein Monat anerkannt wird.

Derzeitig gültige Definition von Schwerarbeit laut Schwerarbeitsverordnung (u. a.):

  • Wenn Tätigkeiten im Schicht- oder Wechseldienst mit mindestens sechs Nachtdiensten zu jeweils sechs Stunden im Kalendermonat erbracht werden
  • Wenn schwere körperliche Arbeit verrichtet wird (Männer 2.000 kcal, Frauen 1.400 kcal)

Wir erleichtern den Zugang für Pflegekräfte zur Schwerarbeitspension, indem wir den Pflegeberuf in diese Schwerarbeitsverordnung aufnehmen. 

Denn: Der ständige Umgang mit Krankheit, Leid, Sterben und emotionale Dauerbelastung, Schichtarbeit und Personalmangel führen zu einer Vielzahl an körperlichen und psychischen Herausforderungen. Mit der Reform der Schwerarbeitsverordnung werden diese Mehrfachbelastungen nun endlich umfassend und objektiv berücksichtigt – ein entscheidender Fortschritt in der Pflege.

© SPÖ/Visnjic

„Für unsere Gesellschaft ist die Arbeit von Pflegekräften eine zentrale Stütze. Die Pflege ist systemrelevant. Es ist in unser aller Interesse, dass es faire Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte gibt. Und es ist wichtig, dass anerkannt wird, welch körperlicher und psychischer Kraftakt Pflegearbeit ist. Dass die Pflege einfacher als Schwerarbeit anerkannt wird, ist eine langjährige Forderung der Betroffenen.“

Gesundheits- und Sozialministerin Korinna Schumann

Was bedeutet die Schwerarbeitspension für Pflegekräfte?

Ab 1. Jänner 2026 können Pflegekräfte:

  • mit 60 Jahren in Pension gehen,
  • sofern sie mindestens 45 Versicherungsjahre aufweisen und
  • in den letzten 20 Jahren mindestens 10 Jahre Schwerarbeit verrichtet haben.

Die Kriterien für Schwerarbeit werden im Zuge der Reform objektiviert. Bislang wurden nur Tätigkeiten mit klarer körperlicher Belastung berücksichtigt (z. B. Schichtdienste mit 6 Nachtdiensten/Monat, bestimmte Kaloriengrenzen bei körperlicher Arbeit). Nun fließen auch psychische Belastungen und Mehrfachbelastungen ein – ein großer Fortschritt für Pflegeberufe.

Pflege ist systemrelevant

Pflegekräfte haben eine zentrale Rolle im Gesundheits- und Sozialsystem. Dennoch war die enorme Belastung bislang nicht ausreichend gesetzlich anerkannt. Die Bundesregierung setzt nun eine langjährige Forderung von SPÖ, Pflegeorganisationen, Gewerkschaften und Betroffenen um: Pflegekräfte werden in die Schwerarbeitsverordnung aufgenommen –  d.h. die Beschäftigten erhalten einen besseren Zugang zur Schwerarbeitspension.

Bereits zuvor hat sich die SPÖ in den Regierungsverhandlungen erfolgreich dafür eingesetzt, dass dieses wichtige Vorhaben im Regierungsprogramm 2025-2029 verankert wird. Denn für uns ist klar: Wer in der Pflege arbeitet, verdient Respekt, Sicherheit und faire Arbeitsbedingungen. Die Möglichkeit, unter erleichterten Bedingungen in die Schwerarbeitspension zu gehen, ist ein sichtbares Zeichen der Wertschätzung.

Wir machen die Pflege fit für die Zukunft

Ohne Pflege funktioniert unser Gesundheitssystem nicht. Pflege ist systemrelevant – sie ist eine tragende Säule unserer Gesellschaft. Diese Bedeutung muss sich auch in den politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen widerspiegeln. Wer die Qualität und Zukunft der Pflege sichern will, muss für attraktive Arbeitsbedingungen sorgen.

Die Bundesregierung hat sich deshalb auch folgende Punkte zum Ziel gesetzt:

  • weitere Verbesserungen bei Arbeitszeit und Dienstplänen
  • Entlastung durch mehr Personal
  • Attraktivierung des Pflegeberufs für zukünftige Generationen

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