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Um zu zeigen, dass die 4-Tage-Woche für alle Vorteile bringt und machbar ist, setzen wir eine Testphase für Arbeitszeitverkürzung um: Gemeinsam mit Unternehmen, ihren Betriebsrät*innen und der Gewerkschaft wollen wir die 4-Tage-Woche – bei verkürzter Wochenarbeitszeit mit vollem Lohnausgleich – in Betrieben unterschiedlicher Branchen testen und wissenschaftlich evaluieren, wobei auch auf branchenspezifische Herausforderungen eingegangen werden soll. Zur Unterstützung für die Unternehmen soll es eine Begleitung in der Organisationsentwicklung geben. Wir beginnen bei schweren, fordernden Berufen – etwa bei der Pflege. Einige Unternehmen gehen bereits mit positivem Beispiel voran und zeigen, dass die 32-Stunden-Woche funktionieren kann. Die Umsetzung der 32-Stunden-Woche soll auf sozialpartnerschaftlichem Weg passieren.
Die SPÖ sagt klar: Der freie Sonntag für Beschäftigte im Handel muss beibehalten werden.
Wir stärken die Gewerkschaften bei der Durchsetzung der flächendeckenden Erhöhung niedriger Löhne und Gehälter. Dazu gehören Verbesserungen bei Satzungen sowie die Schließung kollektivvertragsfreier Räume.
Neun von zehn Arbeitsverträgen für Arbeitnehmer*innen beinhalten problematische Klauseln. Die meisten Arbeitsverträge werden von Unternehmen bereits vorformuliert – Bewerber*innen haben keine Möglichkeit, den Vertragsinhalt zu verhandeln. Ein gesetzlicher Schutz vor Übervorteilung ist das einzige Mittel gegen unfaire, nachteilige Klauseln.
Nicht bezahlte arbeitsrechtliche Ansprüche wie Lohn, Gehalt oder Überstunden verjähren grundsätzlich nach drei Jahren. Verfallsklauseln in Arbeitsverträgen zielen darauf ab, diese gesetzliche Verjährungsfrist noch weiter zu verkürzen. Wir wollen ein gesetzliches Totalverbot von Verfallsklauseln während eines aufrechten Arbeitsvertrags.
All-in-Verträge bedeuten, dass mit einer vertraglichen Pauschalentlohnung alle Leistungen aus einem Arbeitsverhältnis abgegolten werden. Solche Vereinbarungen waren ursprünglich für sehr gut verdienende Beschäftigte gedacht und haben dort auch ihre Berechtigung. Für das Gros der Arbeitnehmer*innen sollen aber diese arbeitsrechtlichen Mogelpackungen nicht erlaubt sein. Wir wollen ein gesetzliches Verbot sogenannter All-In-Klauseln unter einer bestimmten Verdienstgrenze. Als Richtwert kann etwa die Höchstbeitragsgrundlage von 6.060 Euro brutto/Monat gelten.
Viele Arbeitsverträge enthalten sogenannte Konkurrenzklauseln, mit denen Arbeitnehmer*innen – bei sonstigen empfindlichen Strafen – verpflichtet werden, bis zu einem Jahr nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht in der Branche des alten Arbeitgebers tätig zu werden. In einer wettbewerbsorientierten Wirtschaft beeinträchtigen solche Konkurrenzklauseln die Erwerbsmöglichkeiten von Menschen über das Arbeitsverhältnis hinaus. Wir schlagen deshalb vor, Konkurrenzklauseln gesetzlich gänzlich zu verbieten.
Sobald Mitarbeiter*innen ihre Absicht kundtun, einen Betriebsrat gründen zu wollen, kommt es immer wieder dazu, dass sie gekündigt oder entlassen werden, um die Gründung zu verhindern. Solche Kündigungen können zwar arbeitsrechtlich bekämpft werden, trotzdem behindern sie das Recht zur Wahl eines Betriebsrates. Die Behinderung von Betriebsratswahlen soll deshalb strafrechtlich pönalisiert werden. Zudem soll der Kündigungs- und Entlassungsschutz für Kandidat*innen für die Betriebsratswahl ab dem Zeitpunkt gelten, ab dem das Interesse an der Betriebsratsgründung offenkundig wird.
Die erforderliche Arbeitnehmer*innenzahl eines Unternehmens für die Freistellung von Betriebsrät*innen soll herabgesetzt werden. Des Weiteren soll ein Recht auf Teilfreistellung bei Erreichen der Hälfte der Freistellungsgrenze eingeführt und die Erhöhung des Anspruchs auf Bildungsfreistellung umgesetzt werden.
Im Jahr 2023 wurden fast 47 Millionen unbezahlte Mehr- und Überstunden geleistet – für Arbeitnehmer*innen ein Lohnraub in Milliardenhöhe. Wir brauchen eine Verschärfung der Sanktionen für unbezahlte Überstunden. Die Kontrolle soll über die bereits verpflichtende Arbeitszeitaufzeichnung erfolgen.
Arbeitgeber*innen werden verpflichtet, nach dem Übereinkommen 190 der International Labour Organization (ILO), Präventionskonzepte für ihre Betriebe auszuarbeiten, um sexueller Belästigung vorzubeugen bzw. um beim Vorliegen von Fällen der Belästigung wirksam Abhilfe zu schaffen. Kommen Arbeitgeber*innen dieser Verpflichtung nicht nach, sollen Strafen verhängt werden. Auch ein erhöhter Mindestschadenersatz ist zu erwägen.
Viele Unternehmen forcieren die Teilzeitbeschäftigung, um flexibler bei der Dienstplaneinteilung zu sein: Die individuelle Einsatzzeit wird Woche für Woche neu festgelegt und bei Bedarf ausgedehnt oder eingeschränkt. Der Hintergrund: Mehrstunden können innerhalb von mindestens drei Monaten zuschlagsfrei im Zeitausgleich abgegolten werden. Mit drei einfachen Maßnahmen verbessern wir die Planbarkeit der Wochenarbeitszeit und des Monatsentgelts für Beschäftigte und setzen Anreize für eine Ausdehnung der wöchentlichen Arbeitszeit:
Die Verschlechterung von Arbeitsbedingungen durch Auslagerung von Arbeitsprozessen sowie die Nicht- oder Unterbezahlung für Arbeitnehmer*innen beauftragter Unternehmen muss beendet werden: Wir brauchen eine wirksame Hauptauftraggeberhaftung für offene Löhne und Sozialstaatsbeiträge in allen Branchen, eine Verschärfung der Strafen im Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) und mehr Personal für wirksame Kontrollen.
Mehr als 200 Hitzetote pro Jahr machen deutlich: Temperaturen über 30 °C und direkte Sonne gefährden die Gesundheit. So machen wir das Arbeitsrecht klimafit:
ÖVP und FPÖ haben 2018 zum Schaden der Arbeitnehmer*innen ins Arbeitszeitrecht eingegriffen. Das Ergebnis: die Möglichkeit für die bedingungslose Umsetzung der 60-Stunden-Woche und des 12-Stunden-Tags ohne besondere Ausgleichsmaßnahmen, Mitbestimmung des Betriebsrats oder arbeitsmedizinische Folgenabschätzung. Die Einschränkung der Aufzeichnungspflichten für Arbeitszeiten stiftet bei Unternehmen Verwirrung. Diese Schäden sollen zurückgenommen werden.
Um zu zeigen, dass die 4-Tage-Woche für alle Vorteile bringt und machbar ist, setzen wir eine Testphase für Arbeitszeitverkürzung um: Gemeinsam mit Unternehmen, ihren Betriebsrät*innen und der Gewerkschaft.