Österreich testet die 4-Tage-Woche
Um zu zeigen, dass die 4-Tage-Woche für alle Vorteile bringt und machbar ist, setzen wir eine Testphase für Arbeitszeitverkürzung um: Gemeinsam mit Unternehmen, ihren Betriebsrät*innen und der Gewerkschaft wollen wir die 4-Tage-Woche – bei verkürzter Wochenarbeitszeit mit vollem Lohnausgleich – in Betrieben unterschiedlicher Branchen testen und wissenschaftlich evaluieren, wobei auch auf branchenspezifische Herausforderungen eingegangen werden soll. Zur Unterstützung für die Unternehmen soll es eine Begleitung in der Organisationsentwicklung geben. Wir beginnen bei schweren, fordernden Berufen – etwa bei der Pflege. Einige Unternehmen gehen bereits mit positivem Beispiel voran und zeigen, dass die 32-Stunden-Woche funktionieren kann. Die Umsetzung der 32-Stunden-Woche soll auf sozialpartnerschaftlichem Weg passieren.
Keine Sonntagsöffnung im Handel
Die SPÖ sagt klar: Der freie Sonntag für Beschäftigte im Handel muss beibehalten werden.
Stärkung der Gewerkschaften
Wir stärken die Gewerkschaften bei der Durchsetzung der flächendeckenden Erhöhung niedriger Löhne und Gehälter. Dazu gehören Verbesserungen bei Satzungen sowie die Schließung kollektivvertragsfreier Räume.
Gesetzlicher Schutz vor unfairen Arbeitsverträgen
Neun von zehn Arbeitsverträgen für Arbeitnehmer*innen beinhalten problematische Klauseln. Die meisten Arbeitsverträge werden von Unternehmen bereits vorformuliert – Bewerber*innen haben keine Möglichkeit, den Vertragsinhalt zu verhandeln. Ein gesetzlicher Schutz vor Übervorteilung ist das einzige Mittel gegen unfaire, nachteilige Klauseln.
Verfallsklauseln
Nicht bezahlte arbeitsrechtliche Ansprüche wie Lohn, Gehalt oder Überstunden verjähren grundsätzlich nach drei Jahren. Verfallsklauseln in Arbeitsverträgen zielen darauf ab, diese gesetzliche Verjährungsfrist noch weiter zu verkürzen. Wir wollen ein gesetzliches Totalverbot von Verfallsklauseln während eines aufrechten Arbeitsvertrags.
All-In-Klauseln
All-in-Verträge bedeuten, dass mit einer vertraglichen Pauschalentlohnung alle Leistungen aus einem Arbeitsverhältnis abgegolten werden. Solche Vereinbarungen waren ursprünglich für sehr gut verdienende Beschäftigte gedacht und haben dort auch ihre Berechtigung. Für das Gros der Arbeitnehmer*innen sollen aber diese arbeitsrechtlichen Mogelpackungen nicht erlaubt sein. Wir wollen ein gesetzliches Verbot sogenannter All-In-Klauseln unter einer bestimmten Verdienstgrenze. Als Richtwert kann etwa die Höchstbeitragsgrundlage von 6.060 Euro brutto/Monat gelten.
Konkurrenzklauseln
Viele Arbeitsverträge enthalten sogenannte Konkurrenzklauseln, mit denen Arbeitnehmer*innen – bei sonstigen empfindlichen Strafen – verpflichtet werden, bis zu einem Jahr nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht in der Branche des alten Arbeitgebers tätig zu werden. In einer wettbewerbsorientierten Wirtschaft beeinträchtigen solche Konkurrenzklauseln die Erwerbsmöglichkeiten von Menschen über das Arbeitsverhältnis hinaus. Wir schlagen deshalb vor, Konkurrenzklauseln gesetzlich gänzlich zu verbieten.
Demokratie in Betrieben schützen und stärken
Sobald Mitarbeiter*innen ihre Absicht kundtun, einen Betriebsrat gründen zu wollen, kommt es immer wieder dazu, dass sie gekündigt oder entlassen werden, um die Gründung zu verhindern. Solche Kündigungen können zwar arbeitsrechtlich bekämpft werden, trotzdem behindern sie das Recht zur Wahl eines Betriebsrates. Die Behinderung von Betriebsratswahlen soll deshalb strafrechtlich pönalisiert werden. Zudem soll der Kündigungs- und Entlassungsschutz für Kandidat*innen für die Betriebsratswahl ab dem Zeitpunkt gelten, ab dem das Interesse an der Betriebsratsgründung offenkundig wird.
Lasst die Betriebsrät*innen arbeiten!
Die erforderliche Arbeitnehmer*innenzahl eines Unternehmens für die Freistellung von Betriebsrät*innen soll herabgesetzt werden. Des Weiteren soll ein Recht auf Teilfreistellung bei Erreichen der Hälfte der Freistellungsgrenze eingeführt und die Erhöhung des Anspruchs auf Bildungsfreistellung umgesetzt werden.
Bezahlung von Überstunden durchsetzen
Im Jahr 2023 wurden fast 47 Millionen unbezahlte Mehr- und Überstunden geleistet – für Arbeitnehmer*innen ein Lohnraub in Milliardenhöhe. Wir brauchen eine Verschärfung der Sanktionen für unbezahlte Überstunden. Die Kontrolle soll über die bereits verpflichtende Arbeitszeitaufzeichnung erfolgen.
Kampf gegen sexuelle Belästigung
Arbeitgeber*innen werden verpflichtet, nach dem Übereinkommen 190 der International Labour Organization (ILO), Präventionskonzepte für ihre Betriebe auszuarbeiten, um sexueller Belästigung vorzubeugen bzw. um beim Vorliegen von Fällen der Belästigung wirksam Abhilfe zu schaffen. Kommen Arbeitgeber*innen dieser Verpflichtung nicht nach, sollen Strafen verhängt werden. Auch ein erhöhter Mindestschadenersatz ist zu erwägen.
Stärkung der Rechte von Teilzeitbeschäftigten
Viele Unternehmen forcieren die Teilzeitbeschäftigung, um flexibler bei der Dienstplaneinteilung zu sein: Die individuelle Einsatzzeit wird Woche für Woche neu festgelegt und bei Bedarf ausgedehnt oder eingeschränkt. Der Hintergrund: Mehrstunden können innerhalb von mindestens drei Monaten zuschlagsfrei im Zeitausgleich abgegolten werden. Mit drei einfachen Maßnahmen verbessern wir die Planbarkeit der Wochenarbeitszeit und des Monatsentgelts für Beschäftigte und setzen Anreize für eine Ausdehnung der wöchentlichen Arbeitszeit:
- Rechtsanspruch auf mehr Arbeitsstunden
- Wer regelmäßig Mehrstunden leistet, soll das Recht erhalten, die Normalarbeitszeit nach oben anzupassen.
- Mehrarbeit/Mehrarbeitsstunden sollen immer zuschlagspflichtig sein, Beseitigung der Zuschlagslosigkeit zum Beispiel in den ersten drei Monaten.
- Anhebung der Mehrarbeitszuschläge auf 50 Prozent: Wer mehr leistet, soll auch mehr bezahlt bekommen.
Verstärkter Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping
Die Verschlechterung von Arbeitsbedingungen durch Auslagerung von Arbeitsprozessen sowie die Nicht- oder Unterbezahlung für Arbeitnehmer*innen beauftragter Unternehmen muss beendet werden: Wir brauchen eine wirksame Hauptauftraggeberhaftung für offene Löhne und Sozialstaatsbeiträge in allen Branchen, eine Verschärfung der Strafen im Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) und mehr Personal für wirksame Kontrollen.
Respekt vor der Arbeit heißt Schutz vor der Hitze!
Mehr als 200 Hitzetote pro Jahr machen deutlich: Temperaturen über 30 °C und direkte Sonne gefährden die Gesundheit. So machen wir das Arbeitsrecht klimafit:
- Recht auf Hitzefrei für besonders betroffene Berufsgruppen: Eine Orientierung kann an der Regelung für Bauarbeiter*innen erfolgen.
- Ausgleichsmaßnahmen für besondere „Hitzearbeitsplätze“ wie Gießereien, Wäschereien oder Großküchen: mehr Pausen in kühlen Räumen und mehr Freizeit für Arbeitnehmer*innen
- Für systemrelevante Berufe wie Beschäftigung bei Einsatzorganisationen wie der Polizei soll an Hitzetagen für Tätigkeiten im Freien eine tägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden gelten – inklusive zusätzlicher, bezahlter Pausen.
- Verpflichtender Maßnahmenkatalog für Unternehmen bei Temperaturen ab 25 °C, um Büroräumlichkeiten weit unter 30 °C zu halten. Dies kann etwa über Kühlung, Beschattung oder Begrünung erfolgen.
Weg mit der 60-Stunden-Woche und dem 12-Stunden-Tag
ÖVP und FPÖ haben 2018 zum Schaden der Arbeitnehmer*innen ins Arbeitszeitrecht eingegriffen. Das Ergebnis: die Möglichkeit für die bedingungslose Umsetzung der 60-Stunden-Woche und des 12-Stunden-Tags ohne besondere Ausgleichsmaßnahmen, Mitbestimmung des Betriebsrats oder arbeitsmedizinische Folgenabschätzung. Die Einschränkung der Aufzeichnungspflichten für Arbeitszeiten stiftet bei Unternehmen Verwirrung. Diese Schäden sollen zurückgenommen werden.
Testen wir gemeinsam die 4-Tage-Woche
Um zu zeigen, dass die 4-Tage-Woche für alle Vorteile bringt und machbar ist, setzen wir eine Testphase für Arbeitszeitverkürzung um: Gemeinsam mit Unternehmen, ihren Betriebsrät*innen und der Gewerkschaft.