Bild: Eine glückliche Familie

UNSERE IDEEN FÜR EIN LEISTBARES LEBEN

Der 5-Punkte-Plan zur Entlastung aller Österreicher*innen

Mieten einfrieren

Durch die Teuerung sind Mieten, besonders jene im privaten Bereich, massiv gestiegen. Wir fordern ein Aussetzen aller Mieterhöhungen – also das Einfrieren aller Mieten – bis Ende 2026. Danach dürfen Mieten maximal zwei Prozent pro Jahr steigen – entsprechend dem Inflationsziel der Europäischen Zentralbank (EZB).

Zinspreisdeckel für Häuslbauer

Viele kleine Häuslbauer sind im Zuge der Teuerung durch Kredite mit variablen Zinsen hoch verschuldet. Unsere Gegenmaßnahme: die Einführung eines Zinspreisdeckels von drei Prozent für alle Häuslbauerkredite bis zu einem Kreditvolumen von 300.000 Euro. Ein Eigenheim soll auch für eine Mittelstandsfamilie wieder leistbar – und nicht zur Schuldenfalle – werden.

Regulierung der Energiepreise

Der Zugang zu leistbarer Energie ist ein Grundbedürfnis und darf keiner reinen Marktlogik unterliegen. Wir fordern die Abschaffung des Merit-Order-Prinzips (das bedeutet im Grunde, dass der Strompreis vom teuersten Kraftwerk bestimmt wird) und das Kostendeckungsprinzip für die Belieferung von Haushalten mit Energie. Angesichts zu erwartender hoher Schwankungen der Energiepreise ist diese Maßnahme notwendig, um zu verhindern, dass die Menschen von Preisspitzen überfordert werden. Für die Kosten des Netzausbaus müssen neue Finanzierungsformen erschlossen werden, damit die Transformation gestemmt werden kann. Die Kosten des Netzausbaus dürfen nicht auf die Haushalte überwälzt werden.

Runter mit den Preisen bei Grundnahrungsmitteln

Vergleicht man Supermarktpreise in Deutschland und Österreich, ergeben sich nicht erklärbare Preisunterschiede. Es braucht die temporäre Streichung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel, bis die Inflation nachhaltig bei zwei Prozent liegt.

Verstärkte Preisaufsicht

Wir brauchen eine Verschärfung der Preisaufsicht durch eine sozialpartnerschaftlich besetzte Anti-Teuerungskommission. Marktwirtschaftlich nicht gerechtfertigte Preissteigerungen bei Gütern und Leistungen des Grundbedarfs sollen auf Basis eines Preismonitorings eine rasche Preisüberprüfung auslösen. Ungerechtfertigte Preiserhöhungen sollen abschreckende Strafen nach sich ziehen.