Bild: SPÖ-Vorsitzender Andreas Babler und Martin Zukrigl

UNSERE IDEEN FÜR INKLUSION

Ziel: die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Echter Lohn statt Taschengeld

Rund 25.000 Menschen mit unterschiedlichen Talenten und Fähigkeiten arbeiten in sogenannten Tagesstrukturen, wie etwa in Werkstätten mit einfachen Tätigkeiten. Weil die Tagesstruktur nicht als Arbeitsverhältnis eingestuft wird, gibt es jedoch statt eines angemessenen Lohns nur Taschengeld. Dadurch erwerben Beschäftigte keine eigenständigen pensions- und krankenversicherungsrechtlichen Ansprüche. Die UN-Behindertenrechtskonvention hält fest, dass Menschen mit Behinderungen ein Recht darauf haben, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, um ihr Leben selbständig finanzieren zu können. Dies kann durch eine einfache Vorschrift im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) umgesetzt werden.

Inklusionsfonds zur gleichberechtigten Teilhabe

Die bisher zur Verfügung stehenden Budgetmittel reichen für eine umfassende Inklusion von Menschen mit Behinderungen bei weitem nicht aus. Mit einem Inklusionsfonds, der aus Mitteln des Bundes und der Länder gespeist wird, könnten die Sozialversicherung sowie zukünftige Maßnahmen finanziert werden, die eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben ermöglichen.

Persönliche Assistenz für alle und überall

Für Menschen mit schweren Behinderungen ist die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz bundesweit einheitlich geregelt und wird über das Sozialministeriumservice den Betroffenen zur Verfügung gestellt.

Im Freizeitbereich sind jedoch die Länder zuständig, in denen sehr unterschiedliche Regelungen gelten – von relativ zufriedenstellend bis praktisch nicht vorhanden. Um in ganz Österreich nach einheitlichen Kriterien und einem gleichen Leistungsniveau Persönliche Assistenz in Beschäftigung und Freizeit und damit die vollwertige gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen, muss in einer bundesgesetzlichen Regelung im Wege einer Selbstbindung eine Fördermöglichkeit für alle Lebensbereiche vorgesehen werden.

Barrierefreiheit als Voraussetzung

Die digitale und bauliche Barrierefreiheit – also etwa der Zugang zu öffentlichen Gebäuden und Geschäften – soll in allen relevanten Berufsausbildungen für Bau, Verkehr und Medien verpflichtend unterrichtet werden.

Nationale Strategie für Inklusion in der Bildung

Die SPÖ setzt sich für eine inklusive Bildungslandschaft ein, in der Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam lernen. Das soll unter anderem durch die Wiedereinführung der Modellregionen für inklusive Bildung und die sukzessive Ausweitung auf ganz Österreich gelingen.

  • Eine bundesweite Strategie für inklusive Bildung: Diese wird gemeinsam mit Organisationen von Menschen mit Behinderungen erarbeitet. Die Strategie umschließt alle Ebenen, beinhaltet konkrete Etappen, Leitlinien und Regelungen und bietet finanzielle Anreize für den Ausbau zur inklusiven Bildungseinrichtung – auch für Nachmittags- und Ferienangebote.
  • Die finanziellen Mittel und Ressourcen für die Umstellung auf ein inklusives Bildungssystem müssen deutlich erhöht und durch das Bildungsministerium zur Verfügung gestellt werden.
  • Das Recht auf einen Kindergartenplatz soll für alle Kinder umgesetzt werden. Kinder mit Behinderungen sollen einen gesetzlichen Anspruch auf einen Platz in einer elementarpädagogischen Einrichtung haben.
  • Zur ganzheitlichen Betreuung an Bildungseinrichtungen fordert die SPÖ die Einführung von interdisziplinären, multiprofessionellen Teams für alle Kindergärten und Schulen. Ein positiver Ansatz kann dabei das Projekt „School Nurses“ sein. Dieses soll evaluiert, für alle Kindergärten und Schulen ausgerollt und mit anderen medizinischen, therapeutischen und psychologischen Berufsgruppen ergänzt werden.
  • Die SPÖ setzt sich für den Rechtsanspruch auf ein 11. und 12. Schuljahr im Regelschulsystem für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ein. Bisher gelten 10 Jahre Schulpflicht.