Bild: Rote Schuhe

UNSERE IDEEN FÜR GEWALTSCHUTZ

Gegen Hass und Gewalt

Nationaler Aktionsplan Gewaltschutz

Jede dritte Frau in Österreich ist von Gewalt betroffen, die Anzahl der Betretungsverbote steigt jährlich, die Anzahl der Femizide ist die höchste in Europa. Wir brauchen einen Nationalen Aktionsplan Gewaltschutz. Dieser umfasst unter anderem einen permanenten Krisenstab von Justiz-, Frauen- und Innenministerium gemeinsam mit den Opfer- und Gewaltschutzeinrichtungen und darüber hinaus flächendeckend Gewaltschutzambulanzen sowie regelmäßige multi-institutionelle, bundesweite Gefährdungskonferenzen. Weiters muss die Arbeit der Frauenberatungsstellen durch personelle und finanzielle Ausstattung aufgewertet werden. Österreich hat als einer der ersten Staaten die Istanbul-Konvention unterzeichnet. Dieses wichtige internationale Übereinkommen gegen Gewalt an Frauen muss endlich vollständig umgesetzt werden.

Maßnahmenpaket für mehr Geschlechtergerechtigkeit in Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI)

Expert*innen der Mädchen- und Frauenberatung berichten von einem Anstieg KI-basierter Gewalt auch in Österreich. Eine bessere Zusammenarbeit von Gewaltschutzorganisationen und Kompetenzstellen Cybergewalt in den Kommunen ist dringend erforderlich. Wir fordern daher ein Maßnahmenpaket zur Förderung von Geschlechter­gerechtigkeit in der Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz, welches ausreichende Ressourcen von Beratungsstellen, ein eigenes Stipendienprogramm für Frauen und KI, die umgehende Vorbereitung der Umsetzung der im AI-Act vorgesehenen Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte sowie rechtliche Konsequenzen bei der missbräuchlichen Verwendung von Deepfakes beinhaltet.

Fußfesseln für Gewalttäter mit Betretungsverbot

Der Schutz von Frauen vor Gewalt soll auch durch den Einsatz von Fußfesseln bei Gewalttätern, gegen die es ein Betretungsverbot gibt, ausgebaut werden. Dadurch kann der Polizei sofort gemeldet werden, wenn ein Täter die für ihn vorgeschriebene Grenze übertritt.

Bessere Schulung und Vernetzung

Gerichtliches Personal, Polizei und am Verfahren Beteiligte sollten in Sachen Gewaltschutz besonders geschult werden. Eine Vernetzung der verschiedenen Stellen lässt Gefährdungspotential schneller erkennen. Besonderes Augenmerk soll auf der Exekutive liegen: So soll etwa die Vernehmung eines weiblichen Opfers vorrangig durch eigens geschulte weibliche Polizeiorgane und intradisziplinäre Zusammenarbeit in einer eigenen polizeilichen Abteilung erfolgen.

Gewaltprävention durch Stärkung der Männer- und Burschenarbeit

Durch eine Basisfinanzierung (analog zur Bundesjugendförderung) soll die Männer- und Burschenarbeit und damit die Gewaltprävention und reflektierte Männerarbeit gestärkt werden.

Nationaler Aktionsplan gegen Hass

Seit 2020 wird Hasskriminalität in Österreich statistisch erhoben. Der kontinuierliche Anstieg von vorurteilsmotivierten Verbrechen gegen Menschen aufgrund ihrer Identität zeigt eine zentrale Krise im österreichischen Sicherheitssystem auf: Menschen werden aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, ihres Alters, ihres sozialen Status, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder ihrer Religion zu Opfern von Vorurteilen, Ausgrenzung und Gewalt. Mit einem Nationalen Aktionsplan gegen Hass wollen wir sicherstellen, dass alle staatlichen Stellen aktiv gegen Hasskriminalität – sowohl online als auch im Alltag – eintreten. Dazu braucht es unter anderem:

  • Stärkung des öffentlichen Bewusstseins, von Meldestellen und Opferschutzeinrichtungen
  • koordiniertes Vorgehen gegen Hass im Netz
  • die Schaffung eigener Anlaufstellen für Opfer von Diskriminierung und Hass
  • Intensivierung des Austauschs zwischen Polizei, Verwaltung und Zivilgesellschaft
  • Antidiskriminierungsinitiativen im Bildungs- und Gesundheitswesen
  • eine Ausweitung der kostenlosen Prozessbegleitung auf die Opfer von vorurteilsmotivierter Gewalt und Hasskriminalität.