Fragen & Antworten zu Bablers Millionärssteuer-Modell
Die SPÖ hat ihr Modell für gerechte Millionärssteuern vorgelegt. Das Eigenheim ist bis zu einer Luxusgrenze von 1,5 Millionen Euro steuerfrei. Wird diese Grenze überschritten, geht nur der übersteigende Betrag in die Bemessungsgrundalge ein. Es gilt (zusätzlich) ein allgemeiner Freibetrag von 1 Million Euro. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum SPÖ-Modell.
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Österreichs Steuersystem ist extrem ungerecht: Arbeit ist sehr hoch, Vermögen sind sehr niedrig besteuert. 80 Prozent der öffentlichen Finanzen kommen aus Steuern auf Arbeit und Konsum. Nur 1,5 Prozent der gesamten Steuereinnahmen stammen aus Vermögenssteuern. Das hat zur Folge, dass alle Leistungen des Staates von der Gesundheitsversorgung bis zur Pflege zu 80 Prozent von der breiten Masse der Bevölkerung finanziert werden.
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In Österreich ist die Schere zwischen Arm und Reich enorm. 1 Prozent der Bevölkerung besitzt laut Schätzung der Österreichischen Nationalbank bis zu 50 Prozent des Vermögens. Das oberste Prozent in Österreich erbt im Schnitt drei bis vier Millionen Euro. Zwei Drittel der Österreicher*innen erben so gut wie nichts.
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In Österreich ist Vermögen im internationalen Vergleich extrem niedrig besteuert. Bei Vermögenssteuern liegt Österreich im OECD-Vergleich unter den fünf letzten Plätzen, bei den Steuern auf Arbeit unter den vier ersten Plätzen. In Österreich stammen 1,5 Prozent der gesamten Steuereinnahmen aus Vermögenssteuern. Im OECD-Schnitt sind es 5,6 Prozent. In den USA sind die Vermögenssteuern 8-mal so hoch wie in Österreich.
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Die SPÖ will die unglaubliche Schieflage, die durch das ungerechte Steuersystem entstanden ist, geraderücken. Vermögensaufbau durch Arbeit soll belohnt, hohe Ansammlungen von Millionenvermögen in den Händen weniger fair besteuert werden. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit!
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Höchstens 2 Prozent der Bevölkerung. Vom SPÖ-Modell einer gerechten Steuer auf Millionenvermögen und Millionenerbschaften profitieren 98 Prozent der Bevölkerung und Superreiche leisten endlich einen fairen Beitrag.
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Neben der SPÖ sprechen sich die Gewerkschaft, zahlreiche Ökonom*innen und sogar die EU-Kommission, der Internationale Währungsfonds und die OECD für die Besteuerung hoher Vermögen aus. Eine große Zustimmung gibt es auch in der Bevölkerung: Zwei Drittel der Menschen in Österreich sind für gerechte Millionärssteuern.
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Das Aufkommen der Millionärssteuern wird sich auf jährlich 5 bis 6 Milliarden Euro belaufen – das sind rund 100 Millionen Euro in der Woche, die wir dringend fürs Gesundheitssystem, für Pflege und Bildung brauchen. Zum Vergleich: In der Schweiz werden mit Vermögenssteuer jährlich rund 8 Milliarden Euro eingenommen. In Deutschland bringen Erbschaftssteuern rund 9 Milliarden Euro pro Jahr.
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Mit den Einnahmen möchte die SPÖ die Steuern auf Arbeit senken und den Sozialstaat stärken.
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Das Nettovermögen auf Ebene der Haushalte bzw. der Privatstiftungen wird als Besteuerungsgrundlage herangezogen. Dabei ist das Gesamtvermögen ausschlaggebend, das sich in der Regel aus Immobilien- und Finanzvermögen (abzüglich aller Schulden) zusammensetzt. Für das selbst bewohnte Eigenheim (Hauptwohnsitz) ist keine Vermögenssteuer zu bezahlen: Der Hauptwohnsitz ist bis zu einer Luxusgrenze von 1,5 Million Euro von der Bemessungsgrundlage ausgenommen.
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Das selbst bewohnte Eigenheim ist bis zu einer Luxusgrenze von 1,5 Million Euro von der Bemessungsgrundlage ausgenommen. Beim restlichen Vermögen gilt ein Freibetrag von 1 Million Euro. Vermögen zwischen 1 und 10 Millionen Euro werden mit 0,5 Prozent besteuert, von 10 bis 50 Millionen Euro mit 1 Prozent. Vermögen ab 50 Millionen Euro werden mit 2 Prozent besteuert. Das SPÖ-Modell für eine gerechte Steuer auf Millionenvermögen bringt rund 5 Milliarden Euro im Jahr.
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Jeder Mensch in Österreich erhält einen persönlichen Lebensfreibetrag von 1 Million Euro. Es werden alle Erbschaften und Schenkungen über 30 Jahre zusammengerechnet. Wird ein Eigenheim vererbt oder verschenkt und danach mindestens 10 Jahre als Hauptwohnsitz vom Erben (weiter)verwendet, entfällt die Erbschaftssteuer: Das Eigenheim ist bis zu einer Luxusgrenze von 1,5 Million Euro von der Bemessungsgrundlage ausgenommen. Zusätzlich zum Eigenheim gibt es einen Freibetrag von 1 Million Euro. Das bedeutet, dass Erbschaften und Schenkungen unter 1 Million Euro komplett steuerfrei bleiben. Erst wenn der Gesamtbetrag der Erbschaften und Schenkungen die Grenze von 1 Million Euro übersteigt, fällt die Erbschaftssteuer an.
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Das Eigenheim ist – wie in Deutschland – bis zu einer Luxusgrenze von 1,5 Million Euro von der Bemessungsgrundlage ausgenommen. Beim restlichen Erbe gilt ein Freibetrag von 1 Million Euro. Erbschaften unter 1 Million Euro sind steuerfrei. Für Erbschaften ab 1 Million Euro sind 25 Prozent zu entrichten, ab 5 Millionen 30 Prozent, ab 10 Millionen 35 Prozent und ab 50 Millionen Euro 50 Prozent. Das SPÖ-Modell für eine gerechte Steuer auf Millionenvermögen bringt 500 bis 800 Mio. Euro im Jahr.
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Bei der Steuer auf Millionenvermögen und Millionenerbschaften wird das Eigenheim bis zu einer Luxusgrenze von 1,5 Millionen Euro nicht von den Abgaben erfasst. Zum Eigenheim zählt auch der Hausrat: Für Fernseher, Tische, Kühlschrank, Bilder etc. sind keine Steuern zu entrichten.
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Die Vermögenssteuer wird wie bei der Einkommensteuer mittels Selbstdekleration eingehoben. Die Finanz führt sichprobenartige Kontrollen durch. Dadurch ist der Verwaltungsaufwand gut bewältigbar. Dieses System funktioniert in der Schweiz seit Jahrzehnten tadellos.
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Um die Steuer auf Millionenerbschaften zu administrieren, werden alle Erbschaften und Schenkungen über 10.000 Euro gemeldet und im Schenkungsregister erfasst. Dieser Vorgang hat sich in anderen Ländern bewährt – und ist auch in Österreich nicht neu: Schenkungsmeldungen müssen bereits jetzt ab einer Höhe von 50.000 Euro erfolgen. Um sicherzustellen, dass Erbschaften und Schenkungen gemeldet werden, soll es stichprobenartige Kontrollen geben. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung werden Erbschaften und Schenkungen über 30 Jahre zusammengerechnet. Die Rechnung beginnt erst ab dem Inkrafttreten der Steuer – es kommt zu keiner rückwirkenden Besteuerung.
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Zur Bewertung von Immobilen wird der Verkehrswert herangezogen. Um den Verkehrswert zu berechnen, werden Grundfläche und Wohnfläche angegeben. Eine rechtliche Grundlage dafür wurde im Zuge der Reform der Grunderwerbsteuer bereits mit der Grundstückswerteverordnung geschaffen. Dort ist genau festgelegt, wie es zu einer pauschalen Ermittlung des Grundstückswerts kommt, der sich am Verkehrswert orientiert.
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Betriebe selbst sind nicht Steuersubjekt, sondern natürliche Personen bzw. Privatstiftungen mit deren Millionenvermögen. Bei Aktienvermögen wird der Kurswert herangezogen. Zur Bewertung von Unternehmensbeteiligungen sieht das SPÖ-Modell vor, dass ein bereits existierendes Verfahren – das sogenannte Wiener Verfahren – zur Anwendung kommt. Dieses Verfahren zielt auf eine Mischwertung von Ertragslage und Eigenkapital des Unternehmens ab und berücksichtigt auch die Verschuldung. Kleine und mittlere Unternehmen, die nicht außerordentlich ertragreich sind, werden dementsprechend kaum die Bewertungsgrenze von 1 Million Euro überschreiten.
Bei Betriebsübergaben kommt das deutsche Modell zur Anwendung. 85 Prozent des Betriebsvermögens werden von der Bemessungsgrundlage ausgenommen, wenn der Betrieb über mindestens 5 Jahre fortgeführt wird und die Mitarbeiter*innen im Betrieb bleiben. 15 Prozent des Betriebsvermögens zählen zur Bemessungsgrundlage der Steuer auf Millionenerbschaften – wobei auch hier der Freibetrag von 1 Million. Euro gilt.
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Bei der Erbschaft eines Hauses im Wert von 1 Million Euro sind derzeit 25.000 Euro Grunderwerbsteuer zu entrichten. Es handelt sich hierbei um eine „Erbschaftssteuer light“ – für alle Erbschaften ab dem ersten Euro. Das SPÖ-Modell sieht vor, dass die Grunderwerbsteuer für alle Erbschaften und Schenkungen abgeschafft wird. Dadurch ersparen sich Personen, die das von ihren Eltern aufgebaute kleine Eigenheim oder eine Wohnung erben, einen deutlichen Betrag.
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Land- und forstwirtschaftliche Betriebe bis zu einer Größe von 150 Hektar werden nach Einheitswert bewertet und zahlen damit nach SPÖ-Modell weder Vermögens- noch Erbschaftssteuer. Nur riesige Agrarbetriebe über 150 Hektar (rd. 3 Prozent der Betriebe) – hierbei handelt es sich i.d.R. um Agrarkonzerne – werden erfasst.
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Die Vermögenssteuer ist so gering angesetzt, dass bei einem großflächigen Wegzug – beispielsweise von Betrieben – die (steuerlichen) Nachteile wesentlich höher wären als eine kleine Vermögensabgabe. Hinzu kommt, dass in 21 EWR-Staaten (z.B. Deutschland, Schweiz, Frankreich, Italien) genauso wie in den USA eine Erbschaftssteuer eingehoben wird. Wohin sollte man also ziehen, um Erbschaftssteuern zu umgehen?
Im Zuge der Umsetzung einer solchen Abgabe soll mit flankierenden Maßnahmen die Umgehung der Millionärssteuern verhindert werden. Das machen alle anderen Länder, die solche Steuern kennen, genauso: In der Schweiz sind Personen mit Millionenvermögen aus Immobilien in der Schweiz steuerpflichtig, auch wenn sie im Ausland leben (beschränkte Steuerpflicht für Vermögen in der Schweiz). In Deutschland kommt bei Erbschaften das Außensteuergesetz zur Anwendung: Die Steuer wird rückwirkend eingehoben, wenn jemand ins Ausland zieht.
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Weil die Superreichen in Österreich eine mächtige Lobby haben – FPÖ und ÖVP, die sich vehement dagegen wehren, dass Millionäre einen fairen Beitrag leisten. Mit dem SPÖ-Modell ist die Zeit der Ausreden vorbei. Denn das Eigenheim bleibt steuerfrei. Die anderen Parteien können die Häuslbauer nicht mehr vorschieben, um die gerechte Besteuerung von Millionären zu verhindern. Wer gegen dieses Modell ist, betreibt Interessenspolitik für die Superreichen.