Bild: Menschen auf der Suche nach Arbeit (historische Aufnahme)

UNSERE IDEEN FÜR EIN RECHT AUF ARBEIT

Der Kampf gegen Arbeitslosigkeit ist ein Kampf für die Menschen

Beschäftigungsgarantie für Langzeitarbeitslose

Die Zahl der Langzeitbeschäftigungslosen wird wieder größer. Österreich braucht eine neue Jobgarantie. Die „Aktion 20.000“ oder auch das 2020 im niederösterreichischen Gramatneusiedl umgesetzte „Modellprojekt Arbeitsplatzgarantie Marienthal“ bzw. die Wiener Joboffensive 50plus sollten dabei zum Vorbild genommen werden.

Arbeitnehmer*innen, die bereits 12 Monate ohne Beschäftigung sind, sollen geförderte existenzsichernde Arbeit erhalten, die kollektivvertraglich entlohnt wird. Die Beschäftigungsgarantie soll auch zur Belebung des ländlichen Raums dienen – etwa durch gemeinnützige Cafés oder Senior*innentaxis.

Existenzsicherung für Arbeitsuchende

Die Arbeitslosenversicherung muss Arbeitslose vor einem sozialen Abstieg und vor Armut wirksamer schützen. Folgende Reformen sind dazu – neben anderen Verbesserungen bei Arbeitslosengeld und Notstandshilfe – notwendig:

  • Erhöhung der Nettoersatzrate des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent
  • Erhöhung und Valorisierung der Familienzuschläge
  • Inflationsanpassung bei Arbeitslosengeld und Notstandshilfe

Betreuung, Vermittlung und Qualifizierung

Für einen raschen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt braucht es individuelle Unterstützung durch das Arbeitsmarktservice (AMS) – dieses soll sich die Vermittlung und Qualifizierung gleichermaßen zur Aufgabe machen. Dazu muss das AMS allerdings auch die entsprechenden finanziellen und personellen Ressourcen erhalten.

  • Die Vermittlung soll nur in existenzsichernde Beschäftigung stattfinden und orientiert sich am Mindestlohn der Gewerkschaften.
  • Für die überregionale Vermittlung braucht es eigene Qualitätskriterien.
  • Während des Besuchs von Qualifizierungsmaßnahmen braucht es eine bessere Existenzsicherung, Bildungsangebote sollen sich an den Interessen der Arbeitssuchenden orientieren.
  • Die Zumutbarkeitskriterien für Arbeitsuchende sollen modernisiert und der Einkommensschutz ausgeweitet werden.
  • Sanktionen sollen gestaffelt werden und nicht sofort zu gänzlichem Leistungsverlust führen.

Unternehmen in die Pflicht nehmen!

Es braucht wirksame Maßnahmen, um schlechte Arbeitsbedingungen und zu niedrige Löhne zu bekämpfen:

  • Verhindern des sogenannten „Zwischenparkens“ von Beschäftigten in der Arbeitslosenversicherung durch Unternehmen (etwa durch „experience rating“ – dabei richten sich die Versicherungsbeiträge für Unternehmen danach, wie stark sie bis dahin dazu beigetragen haben, dass Versicherungsleistungen wie Arbeitslosen- oder Kurzarbeitsgeld gezahlt werden mussten – oder durch Kostenübernahme für kurze Phasen der Arbeitslosigkeit)
  • Etablierung einer Meldepflicht für offene Stellen, jedenfalls als Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Förderung durch das AMS
  • Keine Vermittlung des AMS in Betriebe, die systematische Rechtsverletzungen (Arbeitsrecht und Arbeitnehmer*innenschutz) begehen
  • Fluktuationsmonitoring und entsprechende Vermittlungssperren, wenn Personal häufig ausgewechselt wird.