UNSERE IDEEN FÜR QUALITÄTSVOLLE PFLEGE
Für ein Leben in Gesundheit und Altern in Würde
Für ein solidarisches Pflegesystem
Alle Menschen, die Pflege und Betreuung brauchen, sollen diese unabhängig von ihren finanziellen Mitteln bekommen – dies gehört zu den Kernaufgaben unseres Sozialstaats.
Die Aufbringung der Finanzmittel soll solidarisch und gerecht gestaltet werden. Das bedeutet: Wir alle tragen gemeinsam das finanzielle Pflegerisiko mittels steuerbasierter Finanzierung, auch Vermögende sollen die Last gesellschaftlicher Aufgaben mittragen.
Derzeit dient der Pflegefonds als Provisorium und Ausgleichsfonds für die Sozialhilfeträger. Dieser Fonds soll umgestaltet, dauerhaft finanziert und so endlich für die Menschen spürbar werden.
Letztlich brauchen wir mehr finanzielle Mittel zur Beschäftigung von ausreichend Personal und eine einheitliche, bedarfsorientierte Methode zur Personalberechnung.
Pflegeausbildung und Beruf attraktiv gestalten
Wir brauchen eine umfassende Ausbildungsoffensive und attraktivere Arbeitsbedingungen. Personen, die eine Pflegeausbildung machen, sollen eine Entlohnung – ähnlich den Polizeischüler*innen – erhalten, mit der die Fachhochschulbeiträge erlassen und weitere Anreize geboten werden, etwa eine Arbeitsplatzgarantie nach der Ausbildung. Maßnahmen zur Senkung der Drop-out-Rate sind:
- ein adäquater Personalbedarfsschlüssel
- höhere Dienstplansicherheit
- mehr Beweglichkeit – etwa, um Arbeitsplatzwechsel innerhalb des Systems zu ermöglichen
- faire Bezahlung
- langfristig lebbare Arbeitszeitmodelle wie ein Bonus für eine schlechte Arbeitszeit-Lage oder eine echte zusätzliche Erholungswoche.
Schwere Arbeit, faire Pension
Pflegepersonal soll einen verbesserten Zugang zur Schwerarbeitspension bekommen.
Kein Profit mit der Pflege!
Pflegeeinrichtungen, die gemeinwohlorientiert arbeiten, sehen sich zusehends unter Druck: Sie konkurrieren immer häufiger mit gewinnorientierten Pflege-Unternehmen. Deshalb soll die Gemeinnützigkeit der Pflege gestärkt werden. Regelungen dafür sollen sich am Vorbild der Wohnungsgemeinnützigkeit orientieren. Das bedeutet zum Beispiel: Wird eine Einrichtung auch nur teilweise aus öffentlichen Mitteln finanziert, so muss diese von Gesetzes wegen auch gemeinnützig arbeiten. Erzielte Gewinne sind also unmittelbar wieder für die Pflege, Betreuung und die Verbesserung der Infrastruktur sowie die Qualität der Pflegeeinrichtungen und der Pflegeangebote zu verwenden.
Ähnlich wie bei Primärversorgungszentren soll ein Schutzschirm für Pflegeangebote eingeführt werden, der Finanzinvestoren fernhält. Der öffentliche Sektor soll zudem stärker als Dienstleister auftreten, indem Gemeinden die Kommunalisierung von Pflegeheimen fördern.
Ausbau des Leistungsangebots
Die SPÖ will ein Pflegesystem schaffen, in dem jedem Menschen mit Unterstützungsbedarf sowie dessen Angehörigen ein umfassendes Angebot an Sachleistungen offensteht und man langfristig nicht mehr auf Geldleistungen angewiesen ist. Zu viele Familien erbringen Betreuung und Pflege im privaten Rahmen. Wenn Angehörige weit entfernt leben, selbst krank sind oder Pflegebedürftige keine nahestehenden Personen haben, kommt es zu echten Krisensituationen. Es braucht den österreichweiten Ausbau von Pflege- und Betreuungsleistungen in allen Bereichen. Dabei soll Rücksicht auf regionale Gegebenheiten genommen werden, Mindestkriterien sollen festgelegt und unabhängig kontrolliert werden.
Regionale Pflegeservicestellen in ganz Österreich
Die SPÖ will regionale Pflegeservicestellen in ganz Österreich einrichten. Diese stellen sicher, dass Menschen mit Pflege- oder Betreuungsbedarf und ihre Angehörigen die passende Unterstützung erhalten. Sie bieten niederschwelligen Zugang zu Informationen, geben Beratung, vermitteln Leistungen und begleiten Menschen auf ihrem Weg durch das Sozial- und Gesundheitssystem mit seinen mitunter komplizierten Zuständigkeiten und Regeln.
Pflegende Angehörige entlasten
Ohne die Pflege durch Angehörige – meist Frauen – würde unser Pflegewesen zusammenbrechen. Pflegende Angehörige brauchen mehr Entlastungsdienste, Angebote zur Ersatzpflege, bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sowie soziale und finanzielle Absicherung, wenn sie die Pflege zu Hause selbst übernehmen. Pflegende im erwerbsfähigen Alter sollen nach der Pflegephase spezielle Hilfe beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt erhalten. Wechseln (ehemals) Pflegende in den beruflichen Pflegebereich, soll es spezielle Unterstützung, etwa bei der Ausbildung, geben.
Rahmengesetz für 24-Stunden-Betreuung
Die Personenbetreuung, auch bekannt als „24-Stunden-Betreuung“, ist eine Notlösung für Lücken in den Betreuungsangeboten. Diese Lücken sollten durch den Ausbau von mobilen Diensten, Tageseinrichtungen, stationäre und alternative Angebote geschlossen werden.
Oft werden migrantische Betreuungskräfte durch Agenturen oder informelle Netzwerke vermittelt, um die Versorgungslücke zu füllen. Ihre Arbeitsbedingungen sind häufig durch Scheinselbständigkeit und Niedriglohn gekennzeichnet. Diese Missstände müssen durch Transparenz zwischen Personenbetreuer*innen, Betreuungsbedürftigen, Familien und Vermittlungsagenturen beseitigt werden.
Dazu schaffen wir ein eigenes Rahmengesetz, das die Rechte und Pflichten aller Beteiligten festlegt. Zusätzlich sollen diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen die Personenbetreuer*innen fachlich begleiten.