

Die Weiterbildungszeit wird die Bildungskarenz, die mit 1. April 2025 ausgelaufen ist, ablösen. Die Neuregelung wird vor dem Sommer 2025 im Detail ausgearbeitet und vom AMS in der zweiten Jahreshälfte umgesetzt. Das neue Modell wird mit 1. Jänner 2026 eingeführt. Es werden dafür maximal 150 Mio. Euro jährlich zur Verfügung stehen. Mit dem neuen Modell der Weiterbildungszeit werden Empfehlungen des Rechnungshofs und Vorschläge des WIFO umgesetzt: Die zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen werden auf 20 Wochenstunden bzw. 20 ECTS-Punkte erhöht, Meldepflichten und Erfolgsnachweise werden stärker kontrolliert und eine verpflichtende Bildungsberatung vor Antragsstellung wird eingeführt.
„Es ist wichtig, Modelle zur Aus- und Weiterbildung anzubieten. Die Weiterbildungszeit legt den Fokus auf Personen, die eine geringere formale Bildung haben. Sie sollen finanzielle Unterstützung für ihre Aus- und Weiterbildung bekommen“, so Schumann, die festhielt: „Wir geben den Menschen die Chance, sich weiterzubilden und heben die Bildungskarenz durch die Weiterbildungszeit auf eine neue Ebene.“