Aktuelles
Recht auf freien Seezugang muss in die Verfassung!
Seit 1975 ist es in Österreich gesetzlich erlaubt, Wälder in privater Hand unentgeltlich zu betreten – doch die Zahl der Fälle, in denen dieser Zugang eingeschränkt wird, steigt. Und auch Menschen, die in der Sommerhitze den Sprung ins kühle Nass suchen, wird der Zugang zu heimischen Seen immer öfter verwehrt – mehr und mehr Zugänge werden verbaut. So sind beispielsweise am Attersee und Ossiacher See schon 76 Prozent der Fläche in Privatbesitz, beim Wörthersee sind es sogar 82 Prozent, die exklusiv sind. Statt öffentlichem Seezugang dominieren so Villen und Hotels die Ufer vieler Seen in Österreich.
Alle müssen Recht auf Erholung in der Natur haben
„Privatbesitz darf niemandem das Recht geben, die Öffentlichkeit vom Zugang zur Natur auszuschließen. Erholung in der Natur ist kein Privileg weniger, sondern ein Recht für uns alle!”, so unsere stv. Klubobfrau und Umweltsprecherin Julia Herr. Klar ist: Wer die größtmögliche Schonung von Natur und Umwelt an den Tag legt, dem soll die Natur auch offenstehen! Ohne Wenn und Aber!
Schluss mit willkürlichen Zugangsbeschränkungen
Weil bestehende Bestimmungen für einen freien Zugang durch Beschränkungsmöglichkeiten und Ausnahmeregelungen durchlöchert werden, muss das Recht auf freien Zugang zur Natur in der Verfassung verankert werden. Wir fordern:
- Sicherstellung öffentlicher Seezugänge: Länder und Gemeinden sollen ein Vorkaufsrecht erhalten, um neue Flächen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Für den Kauf von Seegrundstücken sind ausreichend finanzielle Mittel bereitzustellen. Seegrundstücke im öffentlichen Eigentum dürfen nicht mehr verkauft und nur unter Sicherstellung des freien Seezuganges verpachtet werden.
- Bundesforste dürfen keine Grundstücke mit Seezugang mehr verkaufen. Bei Pachtverträgen ist der freie Zugang für die Allgemeinheit sicherzustellen.
- Uneingeschränkte Wegefreiheit im Bereich von 10 Metern zum Seeufer – der Weg darf weder durch Zäune noch sonstige Maßnahmen versperrt oder behindert werden, Gebäude sind ausgenommen.
- Erholungsgebiete müssen klimafreundlich erreichbar sein. Dazu muss der öffentliche Verkehr ausgebaut werden.