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Millionenerben besteuern, Häuslbauer entlasten
In Österreich besitzt ein Prozent der Superreichen die Hälfte des Vermögens, gleichzeitig ist jedes 5. Kind armutsgefährdet oder von Armut betroffen. Das können und müssen wir ändern! Die Einführung einer gerechten Erbschaftssteuer auf große Vermögen bzw. Vermögensübertragungen jenseits von 1 Million Euro kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Konkret soll die Steuer erst dann anfallen, wenn der Gesamtbetrag der Erbschaften und Schenkungen die Grenze von 1 Million Euro (Lebensfreibetrag, über 30 Jahre hinweg zusammengerechnet) übersteigt. Sie betrifft also nur 1 bis 2 Prozent der reichsten Österreicher*innen.
SPÖ-Modell: bis zu 98 Prozent aller Erbschaften und Schenkungen künftig steuerfrei
Durch die Einführung einer Erbschaftssteuer für Millionenerben wird nicht das eigene Haus oder die Wohnung belastet – im Gegenteil! Denn bei Erbschaften oder Schenkungen unter 1 Million Euro soll die Grunderwerbssteuer für Immobilienübertragungen gestrichen werden. Damit sind 96 bis 98 Prozent der Erbschaften und Schenkungen in Zukunft steuerfrei! Für Dinge wie Hausrat oder Gelegenheitsgeschenke fallen auch weiterhin keine Steuern an. Für Stiftungen ist sowohl ein Erbschaftssteuer- als auch ein Vermögenssteueräquivalent vorgesehen – sie werden also gleichbehandelt. Die bezahlte Stiftungseingangssteuer soll angerechnet werden können.
Ein konkretes Beispiel: Derzeit muss man für Erbschaften bereits ab dem ersten Euro Grunderwerbssteuer („Häuslbauersteuer“) zahlen – bei einem Einfamilienhaus im Wert von 1 Million und einem Euro sind das also rund 25.000 Euro. Nach dem SPÖ-Modell würde man in diesem Fall künftig statt 25.000 Euro Grunderwerbssteuer nur 25 Cent Erbschaftssteuer bezahlen (25 Prozent von 1 Euro).
Deutsches Modell bei Betriebsübergaben: 85 Prozent bleiben verschont
Bei Betriebsübergaben soll das deutsche Modell zur Anwendung kommen. D.h. 85 Prozent des Betriebsvermögens bleiben verschont, wenn der Betrieb über mindestens 5 Jahre fortgeführt wird und die Mitarbeiter*innen im Betrieb bleiben.
Beispiel: Ein Betrieb im Wert von 10 Millionen Euro wird an eine Person vererbt. Der Betrieb wird fortgeführt, die Mitarbeiter*innen bleiben beschäftigt. Die Erbschaftssteuer berechnet sich wie folgt: 15 Prozent von 10 Millionen Euro sind 1,5 Millionen Euro (=Bemessungsgrundlage) – davon wird der Freibetrag von 1 Million Euro abgezogen. Es bleiben 500.000 Euro, die mit 25 Prozent besteuert werden. Konkret ergibt das 125.000 Euro an Abgaben bei einem Betrieb mit Wert von 10 Millionen Euro.