

„Der Mietpreis-Stopp bringt eine große Entlastung für mehr als eine Million Haushalte“, betont unsere Wohnbausprecherin Hanel-Torsch. Der Mietpreis-Stopp gilt für Mieten im Altbau, in Gemeinde- und ausfinanzierten Genossenschaftswohnungen und gilt auch für das Verwaltungshonorar, das im Rahmen der Betriebskosten von den Mieterinnen und Mietern bezahlt wird.
2026 dürfen diese Mieten max. nur um 1 Prozent und 2027 nur um max. 2 Prozent steigen. Auch ungeregelte Mietverhältnisse (z.B. Neubauten, Einfamilienhäuser, Geschäftsräumlichkeiten) werden in Zukunft mit einer Mietpreisbremse reguliert.
Im Mietrecht wird es weitere Verbesserungen geben: Dazu gehört etwa die Erhöhung der Mindestbefristungsdauer von Mietverträgen von drei auf fünf Jahre. Weiters wird das System des Lagezuschlags evaluiert.
„Dank der SPÖ in der Regierung können wir jetzt gezielt gegen die davor ungebremst steigenden Kosten fürs Wohnen vorgehen. Leistbares Wohnen ist für uns eines der großen Vorhaben, das wir Schritt für Schritt umsetzen“, so unsere Wohnbausprecherin.