Aktuelles
Kein Profit mit Gesundheit und Pflege
In einem Mediengespräch hat unser Bundesparteivorsitzender Andreas Babler vor den Gefahren des Ausverkaufs unseres Gesundheits- und Sozialsystems an private Investoren gewarnt. Kritik übte Babler an der schwarz-grünen Bundesregierung für den Rückzug der ÖBAG aus der VAMED, deren Anteile ein französischer Finanzinvestor übernimmt. Die VAMED hält in Österreich 21 Beteiligungen an Reha-Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Therapie- und Rheumazentren mit insgesamt 9.100 Betten. Babler warnte davor, dass die Gesundheitsleistungen zurückgefahren werden: „Es ist kein Geheimnis, dass private Investoren ihren Kliniken Vorgaben machen, um maximalen Gewinn herauszuholen.” Der SPÖ-Chef spricht sich für Schutzvorkehrungen im Pflegebereich durch Gemeinnützigkeit nach dem Vorbild der Wohnungsgemeinnützigkeit aus: „Das Gesundheitssystem gehört den Österreicher*innen und keinen ausländischen Fonds!“
Privaten Investoren geht es um Geschäftemacherei
„Die aktuellen Ereignisse rund um die VAMED reihen sich in eine Wahrnehmung ein, die nichts Gutes für unser Gesundheitssystem verheißen“, sagte Babler, der vor einem Einstieg von Akteuren warnte, denen es nur „um Geschäftemacherei und ums schnelle Geld“ geht. Damit droht sich die Situation im öffentlichen Gesundheitssystem weiter zu verschlechtern. „Die Bundesregierung macht keinerlei Anstalten, den Verkauf rückgängig zu machen und hier Verantwortung zu übernehmen“, kritisierte Babler.
Babler will Schutzvorkehrungen für Pflegeeinrichtungen
Um die Privatisierung von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen zu stoppen, braucht es Schutzvorkehrungen. Wir wollen, dass Regelungen zur Gemeinnützigkeit in der Pflege nach dem Vorbild der Wohnungsgemeinnützigkeit mit ihren Prinzipien der Vermögensbindung, Kostendeckung und Gewinnbeschränkung ausgestaltet werden. Konkret bedeutet das:
- Finanzmittel – vom Bund und von den Ländern – müssen in Form hochqualitativer Pflege und Betreuung in modernen Pflegeeinrichtungen den pflegebedürftigen Menschen zur Gänze zugutekommen.
- Erzielte Gewinne sind zweckgewidmet und dürfen also ausschließlich für die Pflege, die Betreuung und die Verbesserung der Infrastruktur verwendet werden.
- Förderkriterien dienen als zentrale Instrumente zur Regulierung der Geschäftsgebarung der Fördernehmer*innen.
- Ein einheitlicher Leistungskatalog muss für mobile und stationäre Dienste gelten.